Der erste Schritt zur Unterstützung
Terminvereinbarung
Um einen Termin für ein Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) zu vereinbaren, kontaktieren Sie mich bitte bevorzugt telefonisch. In diesem persönlichen Gespräch können wir erste Fragen klären und prüfen, ob mein Angebot das Richtige für Ihr Kind ist.
Meine Sprechzeiten
Telefonische Erreichbarkeit
(Für Terminvereinbarungen und Rückfragen)
Montag – Freitag: 08:00 – 18:00 Uhr
Therapiezeiten
(Termine nach Vereinbarung)
Montag – Donnerstag: 09:00 – 17:00 Uhr
Hinweis: Während der Therapiesitzungen kann ich keine Anrufe entgegennehmen. Bitte hinterlassen Sie mir in diesem Fall eine Nachricht auf der Mailbox oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Wichtige Informationen zum Ersttermin
Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Versichertenkarte Ihres Kindes mit. Bei Privatpatienten benötige ich keine Karte, aber die entsprechenden Versicherungsdaten.
Wenn Sie mich per E-Mail kontaktieren, nennen Sie mir bitte kurz den Namen und das Alter Ihres Kindes, Ihre Versicherung (gesetzlich/privat) und – stichwortartig – den Grund Ihrer Anfrage. Bitte senden Sie keine ausführlichen Gesundheitsdaten per E-Mail.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden (bzw. 2 Werktage) vorher ab, damit ich die Zeit anderen Patienten zur Verfügung stellen kann.
Häufige Fragen zur Terminvergabe
Brauche ich eine Überweisung?
Nein, Sie können sich mit der Versichertenkarte direkt an mich wenden. Eine Überweisung vom Kinderarzt ist nicht zwingend erforderlich.
Wie lange dauert es bis zum ersten Termin?
Die Wartezeiten können variieren. Bitte erfragen Sie die aktuelle Situation telefonisch zu meinen Sprechzeiten.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Ja, als approbierte Verhaltenstherapeutin verfüge ich über eine Kassenzulassung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in vollem Umfang.
Was passiert in der "Sprechstunde"?
Die psychotherapeutische Sprechstunde dient dem ersten Kennenlernen und der diagnostischen Einschätzung. Sie verpflichtet noch nicht zur Aufnahme einer Therapie.
